HRB 25858 P: S & J Liegenschaften GmbH, Potsdam, Drewitzer Straße 50, 14478 Potsdam. Geschäftsführer: Schomann, Ingrid, geb. Möhring, * ‒.‒.‒‒, Michendorf OT Wildenbruch; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 25858 P: S & J Liegenschaften GmbH, Potsdam, Drewitzer Straße 50, 14478 Potsdam. Die inländische Geschäftsanschrift: Drewitzer Straße 50, 14478 Potsdam. Gegenstand: Die Verwaltung und Vermietung eigenen Grundbesitzes sowie verwandte Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Firmenzweckes geeignet sind. Kapital: 999.570 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Schomann, Jürgen, * ‒.‒.‒‒, Michendorf OT Wildenbruch; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.11.2012 mit Änderung vom 18.12.2012 und 19.12.2012. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit des Teilbetriebes "Verwaltung und Vermietung eigenen Grundbesitzes" der Firma "Cleantex Potsdam Textilpflege GmbH" mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB 381 P) auf Grund des Spaltungsplans vom 21.11.2012;18.12.2012;19.12.2012 und des Zustimmungsbeschlusses vom 21.11.2012;19.12.2012. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird