S & S Seng & Schulz GmbH, Bexbach (Grubenstraße 66, 66450 Bexbach). zu lfd. Nr.3 Sp 6b) Eintragung vom 27.01.2012 (Löschung der Gesellschaft als vermögenslos) gem § 395 FamFG v.A.w. als rechtlich unzulässig gelöscht und Registerblatt wieder geöffnet.
S & S Seng & Schulz GmbH, Bexbach (Grubenstraße 66, 66450 Bexbach). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
S & S Seng & Schulz GmbH, Bexbach (Grubenstraße 66, 66450 Bexbach).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Das Widerspruchsschreiben kann auch in der Form eines elektronischen Dokumentes eingereicht werden, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss (§§ 14 II Fam FG, 130 a Abs. 2 und 3, 298 ZPO).