HRB 710957: S + H Vermögensverwaltungs GmbH, Freiburg im Breisgau, Schlüsselstraße 33, 79104 Freiburg im Breisgau. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 710957:S + H Vermögensverwaltungs GmbH, Freiburg im Breisgau, Schlüsselstraße 33, 79104 Freiburg im Breisgau.Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen. Geändert; nun Liquidator: Rödiger, Dieter, Buchheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 710957:S + H Vermögensverwaltungs GmbH, Freiburg im Breisgau, Schlüsselstraße 33, 79104 Freiburg im Breisgau.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2013 mit Änderung vom 13.01.2014. Geschäftsanschrift: Schlüsselstraße 33, 79104 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 51.129,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Rödiger, Dieter, Buchheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Heinrich Aktiengesellschaft, Norm- und Drehteile", Dauchingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 702690) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.