S + P Verpackungen GmbH, Langenfeld, Turmstraße 19, 40764 Langenfeld.Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden S + P Verpackungen e.K. mit Sitz in Langenfeld (AG Düsseldorf, HRA 20893) am 13.01.2010 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
S + P Verpackungen GmbH, Langenfeld, Turmstraße 19, 40764 Langenfeld.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Turmstraße 19, 40764 Langenfeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.009 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma S + P Verpackungen e.K. mit Sitz in Langenfeld weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.