Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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Prokura erloschen:
Schick-Huber, Gerlinde Verena, Freystadt, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
02.01.2024
Peschel |
HRA 15795:S II GmbH & Co. KG, Freystadt i.d.OPf., Am Mühlbach 11, 92342 Freystadt i.d.OPf..Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Schick-Huber, Gerlinde Verena, Freystadt, * ‒.‒.‒‒.
S II GmbH & Co. KG, Freystadt i.d.OPf., Am Mühlbach 11, 92342 Freystadt i.d.OPf.. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Schick Miet- und Verwaltungs-GmbH, Freystadt (Amtsgericht Nürnberg 4612).
S II GmbH & Co. KG, Freystadt i.d.OPf., Am Mühlbach 11, 92342 Freystadt i.d.OPf.. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Schick Miet- und Verwaltungs-GmbH, Freystadt (Amtsgericht Nürnberg 4612), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
S II GmbH & Co. KG, Freystadt i.d.OPf., Am Mühlbach 11, 92342 Freystadt i.d.OPf.. Die Schick Miet- und Verwaltungs- GmbH & Co. Baugerätehandel & Leasing KG mit dem Sitz in Freystadt (Amtsgericht Nürnberg HRA 8624) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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