HRA 32445: S RheinEstate GmbH & Co. KG, Köln, Hahnenstraße 57, 50667 Köln. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: S BeteiligungsKapital KölnBonn GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 76365). Prokura erloschen: Gronendahl, Heinz, Köln, * ‒.‒.‒‒; Hänig, Frank, Hilden, * ‒.‒.‒‒; Moll, Oliver, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 32445: S RheinEstate GmbH & Co. KG, Köln, Hahnenstraße 57, 50667 Köln. (Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens jeglicher Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Vermietung und Vermarktung von Gebäuden und Grundstücken, der Entwicklung von Gebäuden und Grundstücken sowie in der kaufmännischen Verwaltung und Steuerung von Konzerngesellschaften der Sparkasse KölnBonn. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des genannten Geschäftszwecks notwendig und nützlich erscheinen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hahnenstraße 57, 50667 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: S BeteiligungsKapital KölnBonn GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 76365), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hänig, Frank, Hilden, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Gronendahl, Heinz, Köln, * ‒.‒.‒‒; Moll, Oliver, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der S RheinEstate GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 5473) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2016. Zwischen der S RheinEstate GmbH & Co. KG (vormals S RheinEstate GmbH) als gewinnabführender Gesellschaft und der Sparkasse KölnBonn mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 7961) besteht ein Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. AktG vom 03./04.12.2012. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der S RheinEstate GmbH durch Beschluss vom 04.12.2012 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.