S-Bahn München GmbH, München (Orleansplatz 9a, 81667 München). Die Verschmelzung wurde am 20.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 50977).
S-Bahn München GmbH, München (Orleansplatz 9a, 81667 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der DB Regio Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 50977) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.