HRB 26485: S-C-H Silikatbaustoff - Consult- und Holding GmbH, Saarlouis, Neue Brauereistraße 2 - 4, 66740 Saarlouis. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 26485: S-C-H Silikatbaustoff - Consult- und Holding GmbH, Saarlouis, Neue Brauereistraße 2 - 4, 66740 Saarlouis. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nun: Liquidator: Heid, Bernhard, Saarlouis, * ‒.‒.‒‒; Wolfgang, Schencking, Saarlouis, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2017 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen.
HRB 26485:S-C-H Silikatbaustoff - Consult- und Holding GmbH, Saarlouis, Neue Brauereistraße 2 - 4, 66740 Saarlouis.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2014 mit der Federfritze GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 20551) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
S-C-H Silikatbaustoff - Consult- und Holding GmbH, Saarlouis, Neue Brauereistraße 2 - 4, 66740 Saarlouis. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.12.2010 mit der Radmacher Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Emstal (HRB 6294 P, AG Potsdam) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.