HRA 11995: S-Mülheim Beteiligungs GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr, Berliner Platz 1, 45468 Mülheim an der Ruhr. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Mülheimer Sparkassenkapitalbeteiligungs-GmbH, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 28010). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 11995: S-Mülheim Beteiligungs GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr, Berliner Platz 1, 45468 Mülheim an der Ruhr. (Beteiligung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, soweit das Sparkassenrecht für das Bundesland Nordrhein-Westfalen dem nicht entgegensteht.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Berliner Platz 1, 45468 Mülheim an der Ruhr. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Mülheimer Sparkassenkapitalbeteiligungs-GmbH, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 28010). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der S-Beteiligungsgesellschaft Mülheim an der Ruhr mit beschränkter Haftung, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR B 14908) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.06.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.