S-Top Umzugsmanagement GmbH, Meerbusch (Heerdther Landstraße 189, 40549 Düsseldorf). Nach Sitzverlegung (jetzt AG Düsseldorf, HRB 58621) nunmehr Düsseldorf.
S-Top Umzugsmanagement GmbH, Düsseldorf (Heerdter Landstraße 189, 40549 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.01.2006 mit Änderung vom 09.03.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Meerbusch (bisher AG Neuss, HRB 13736) nach Düsseldorf beschlossen. Gegenstand: Der Betrieb eines Umzugsunternehmens sowie die Erbringung aller Arbeiten und Dienstleistungen die damit verbunden sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Puciata, Stephan, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
S-Top Umzugsmanagement GmbH, Meerbusch (Hansaallee 321, Gebäude 21, 40549 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27. Januar 2006 mit Änderung vom 09. März 2006. Gegenstand: Betrieb eines Umzugsunternehmens sowie die Erbringung aller Arbeiten und Dienstleistungen die damit verbunden sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Puciata, Stephan, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Der Alleingesellschafter Puciata erbringt einen Teil seiner Stammeinlage im Nennbetrag von 10.000,-- EUR durch Sacheinlage. Soweit der Wert der Sacheinlage den Nennbetrag der Stammeinlage übersteigt, wird er in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den bei Gericht eingereichten Unterlagen.