S. & V. Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Rheine, Industriestraße 14, 48432 Rheine. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schröder & Vogel GmbH am 24.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
S. & V. Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Rheine, Burgsteinfurter Damm 75, 48432 Rheine. Änderung zur Geschäftsanschrift: Industriestraße 14, 48432 Rheine. Nach Ergänzung des Geburtsdatums Geschäftsführer: Vogel, Stefan, Emsdetten, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.03.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.03.2010 mit der Schröder & Vogel GmbH mit Sitz in Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRB 4082) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.