S.I.M. SECURITY & ELECTRONIC SYSTEM GMBH, Neustadt/Wstr. (Roßlaufstr. 1, 67433 Neustadt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SIM Management & Holding GmbH am 14.12.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
S.I.M. SECURITY & ELECTRONIC SYSTEM GMBH, Neustadt/Wstr. (Roßlaufstr. 1, 67433 Neustadt). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.11.2005 mit der SIM Management & Holding GmbH mit Sitz in Neustadt/Wstr. (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh., HRB 60129) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.