S.W.F. GmbH Baudekoration, Bensheim, An der Hartbrücke 6, 64625 Bensheim. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Darmstadt, HRA 84960 bzw. AR 355/2013) am 26.04.2013 wirksam geworden.
S.W.F. GmbH Baudekoration, Bensheim, An der Hartbrücke 6, 64625 Bensheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der S.W.F. Baudekoration e.K., Inhaber Wilhelm Schäfer mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, 8 AR 355/2013) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.