HRB 86315: Automotive Telecommunications GmbH, Frankfurt am Main, Paul-Gerhardt-Ring 82, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma der Gesellschaft) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: SABA Consulting und Brokerage GmbH. Neuer Gegenstand: Die Erbringung von betrieblichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Beratungsleistungen, soweit sie nicht erlaubnispflichtig sind. Gegenstand der Gesellschaft sind außerdem Dienstleistungen als Makler.
Automotive Telecommunications GmbH, Frankfurt am Main, Paul-Gerhardt-Ring 82, 60528 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2009. Geschäftsanschrift: Paul-Gerhardt-Ring 82, 60528 Frankfurt am Main. Gegenstand: Entwicklung und der Vertrieb von Technologie-Produkten, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation und Automobil. Stammkapital: 51.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Baumann, Sabine Angelika, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AUTOMOTIVE TELECOMMUNICATIONS Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 602192). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.