Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hollmann, Dieter, Aachen, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Teller, Steffen, Krefeld, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
29.05.2024
Malkoc |
6 |
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Prokura erloschen:
Deina, Harald Georg, Dorsten, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
25.08.2023
Schauerte |
SABIC Holding Deutschland GmbH, Gelsenkirchen, Pawiker Straße 30, 45896 Gelsenkirchen. Bestellt als Geschäftsführer: Hollmann, Dieter, Aachen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Guth, Hubert, Kaarst, * ‒.‒.‒‒.
SABIC Holding Deutschland GmbH, Gelsenkirchen, Pawiker Straße 30, 45896 Gelsenkirchen. Geschäftsanschrift: Pawiker Straße 30, 45896 Gelsenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hollmann, Dieter, Münster, * ‒.‒.‒‒; van den Berg, Johannes Wilhelmus Josephus, VN Velp, Niederlande, * ‒.‒.‒‒.
SABIC Holding Deutschland GmbH, Gelsenkirchen (Pawiker Str. 30, 45896 Gelsenkirchen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2008 mit der SABIC Petrochemicals Company Germany GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (AG Gelsenkirchen, HRB 6369) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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