SABIC Innovative Plastics Technologies Germany GmbH, Rüsselsheim, Ernst-Gnoß-Straße 24, 40219 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SABIC Innovative Plastics Holding Germany GmbH mit Sitz in Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 86833) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SABIC Innovative Plastics Technologies Germany GmbH, Rüsselsheim, Ernst-Gnoß-Straße 24, 40219 Düsseldorf. Geschäftsanschrift: Ernst-Gnoß-Straße 24, 40219 Düsseldorf.
SABIC Innovative Plastics Technologies Germany GmbH, Rüsselsheim (Eisenstraße 5, 65428 Rüsselsheim). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Exatec Geschäftsführungs-GmbH mit Sitz in Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln, HRB 47855) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SABIC Innovative Plastics Technologies Germany GmbH, Rüsselsheim, (Eisenstraße 5, 65428 Rüsselsheim).Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 2 (Geschäftsjahr) beschlossen.
SABIC Innovative Plastics Technologies Germany GmbH, Frankfurt am Main (Eisenstr. 5, 65428 Rüsselsheim). Der Sitz ist nach Rüsselsheim (jetzt Amtsgericht Darmstadt HRB 86918) verlegt.
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