SAF-HOLLAND GmbH, Bessenbach-Keilberg, Hauptstraße 26, 63856 Bessenbach. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der SAF-HOLLAND TECHNOLOGIES GmbH mit dem Sitz in Bessenbach (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 9686) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Aschaffenburg
Rechtsform: GmbH