HRB 110140: SAFEBRIDGE GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 41 c/o Taylor Wessing Partnergesellschaft mbB, 20457 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Raboisen 38, 20095 Hamburg.
HRB 110140: SAFEBRIDGE GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 41 c/o Taylor Wessing Partnergesellschaft mbB, 20457 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR auf 230.000,00 EUR beschlossen. 230.000,00 EUR.
HRB 110140: SAFEBRIDGE GmbH, Hamburg, Große Bleichen 21, 20354 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Sandtorkai 41 c/o Taylor Wessing Partnergesellschaft mbB, 20457 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Mackie, Ian Alan, Aberdeen / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Steliou, Valentinos, Limassol / Zypern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 110140: SAFEBRIDGE GmbH, Hamburg, Große Bleichen 21, 20354 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Mackie, Ian Alan, Aberdeen / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Prof. Becker-Heins, Ralph Walter, Limassol / Zypern, * ‒.‒.‒‒.
HRB 110140: SAFEBRIDGE GmbH, Hamburg, Große Bleichen 21, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MSG MarineServe GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 69295) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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