SAL Schiffahrtskontor Altes Land GmbH & Co. KG, Steinkirchen, Bürgerei 29, 21720 Steinkirchen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load Sea Hawk Verwaltung GmbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 200597) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
SAL Schiffahrtskontor Altes Land GmbH & Co. KG, Steinkirchen, Bürgerei 29, 21720 Steinkirchen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load Sea Tiger Verwaltung GmbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 200630) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
SAL Schiffahrtskontor Altes Land GmbH & Co. KG, Steinkirchen, Bürgerei 29, 21720 Steinkirchen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load ANNETTE Verwaltung GmbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 101065) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
SAL Schiffahrtskontor Altes Land GmbH & Co. KG, Steinkirchen, Bürgerei 29, 21720 Steinkirchen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load Sea Eagle Verwaltung GmbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 200595) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
SAL Schiffahrtskontor Altes Land GmbH & Co. KG, Steinkirchen, Bürgerei 29, 21720 Steinkirchen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load Sea Lion Verwaltung GmbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 200638) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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