SAM GmbH, Kaiserslautern (Blechhammerweg 17, 67659 Kaiserslautern). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Spengler KFZ-Reparaturen GmbH am 27.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SAM GmbH, Kaiserslautern (Blechhammerweg 17, 67659 Kaiserslautern). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.06.2007 mit der Spengler KFZ-Reparaturen GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (AG Kaiserslautern HRB 2179) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SAM GmbH, Kaiserslautern (Blechhammerweg 17, 67659 Kaiserslautern). Nicht mehr Geschäftsführer: von Gerichten, Eckhard, Waldfischbach-Burgalben, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Moser, Bernhard, Kaiserslautern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.