SAMT Software & Management Team GmbH, Rheinbach, Buchenweg 7, 53359 Rheinbach. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SAMT, Inhaber: Dieter Peters e. K. (Amtsgericht Bonn HRA 7776) am 24.05.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SAMT Software & Management Team GmbH, Rheinbach, Buchenweg 7, 53359 Rheinbach. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.04.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der SAMT, Inhaber: Dieter Peters e. K. (Amtsgericht Bonn 19 AR 329/2011) auftretenden Kaufmann Peters, Dieter übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SAMT Software & Management Team GmbH, Rheinbach, Buchenweg 7, 53359 Rheinbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Nestler, Wolfram, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Peters, Dieter, Rheinbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.