HRA 48038: SAMTEX Textilhandel GmbH & Co. KG, Sulzbach, Otto-Volger-Straße 9a, 65843 Sulzbach. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Bad Soden / Taunus. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Carlusbaum 1-5, 65812 Bad Soden / Taunus. Der Sitz ist nach Bad Soden / Taunus (jetzt Amtsgericht Königstein/Ts., HRA 4007) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 4007: SAMTEX Textilhandel GmbH & Co. KG, Bad Soden am Taunus, Am Carlusbaum 1-5, 65812 Bad Soden am Taunus. (Die Herstellung von Textilien und der Großhandel mit Textilien aller Art im In- und Ausland sowie die Vertretung von Unternehmen, die mit Textilien handeln.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Carlusbaum 1-5, 65812 Bad Soden am Taunus. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: SAMTEX Verwaltungs-GmbH, Sulzbach (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 99594), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Sulzbach (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 48038) nach Bad Soden am Taunus verlegt.
HRA 48038:SAMTEX Textilhandel GmbH & Co. KG, Sulzbach, Otto-Volger-Straße 9a, 65843 Sulzbach.(Die Herstellung von Textilien und der Großhandel mit Textilien aller Art im In- und Ausland sowie die Vertretung von Unternehmen, die mit Textilien handeln.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Otto-Volger-Straße 9a, 65843 Sulzbach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: SAMTEX Verwaltungs-GmbH, Sulzbach (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 99594), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SAMTEX Textil-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Sulzbach (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 87975). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.