HRA 9608 FL: SASS MEDIA GmbH & Co. KG, Kappeln, Sylter Straße 4, 24376 Kappeln. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat gemäß des Ausgliederungsvertrages vom 22.08.2018 und des Beschlusses vom selben Tage das von Lydia Saß unter der Firma SASS MEDIA, Inhaberin: Lydia Saß, e.K. mit Niederlassung in Kappeln (Amtsgericht Flensburg, HRA 9434 FL) betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme aufgenommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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