Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Wolf, Mike, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
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a)
08.09.2022
Neber |
HRB 200116: SATA-Versorgung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kornwestheim, Domertalstr. 20, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Kruse, Albrecht, Dipl.-Betriebswirt, Stuttgart.
HRB 200116: SATA-Versorgung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kornwestheim, Domertalstr. 20, 70806 Kornwestheim. Bestellt als Geschäftsführer: Kaiser, Florian, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Kruse, Albrecht, Dipl.-Betriebswirt, Stuttgart, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 200116: SATA-Versorgung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kornwestheim, Domertalstr. 20, 70806 Kornwestheim. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 Satz 1 (Zweck) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Die Gesellschaft ist eine soziale Einrichtung der SATA GmbH & Co. KG, der SATA Verwaltungs-GmbH und der SATA Holding GmbH - nachstehend 'Unternehmen' genannt -. Sie hat den ausschließlichen Zweck, den nach Abs. 2 Begünstigten in Fällen der Not, des Alters, der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit oder des Todes einmalige, wiederholte oder laufende Leistungen zu gewähren, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Begünstigten Gesellschafter sind oder nicht. (2) Als Begünstige kommen in Betracht: 1. Betriebsangehörige der Trägerunternehmen; als Betriebsangehörige gelten: a) Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des Steuerrechts; b) tätige Gesellschafter; 2. frühere Betriebsangehörige der Trägerunternehmen; 3. Angehörige des in Ziff. 1 und 2 genannten Personenkreises.