SATO Deutschland GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sato Labelling Solutions Europe GmbH am 27.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SATO Deutschland GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Sato Labelling Solutions Europe GmbH mit Sitz in Hirschhorn / Neckar (Amtsgericht Darmstadt HRB 41443) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SATO Deutschland GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe). Nicht mehr Geschäftsführer: Kushida, Akihiro, Singapore, * ‒.‒.‒‒; Zeeb, Oliver, Bretten, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Lehnhäuser, Marc, Neckarsteinach, * ‒.‒.‒‒; Trossen, Edmund, Traben-Trabach, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.