Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2023 hat den
Gesellschaftsvertrag neu gefasst. |
a)
08.05.2023
Frey |
8 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Kaden, Julius, Zschopau, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
09.11.2022
Kersching |
HRB 1218: SATRON Sachsen Steuerungstechnik GmbH, Zschopau, Johann-Gottlob-Pfaff-Straße 7, 09405 Zschopau. Bestellt: Geschäftsführer: Göthel, Thomas, Amtsberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Göthel, Thomas, Amtsberg, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Völker, Markus, Hepberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1218: SATRON Sachsen Steuerungstechnik GmbH, Zschopau, Johann-Gottlob-Pfaff-Straße 7, 09405 Zschopau. Wohnort geändert: Geschäftsführer: Kaden, Gerd, Grünhainichen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die SATRON Sachsen Steuerungstechnik GmbH - NL Ingolstadt mit Sitz in Kösching (Amtsgericht Ingolstadt HRB 7154) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 1218: SATRON Sachsen Steuerungstechnik GmbH, Zschopau, Johann-Gottlob-Pfaff-Straße 7, 09405 Zschopau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Grötzschel, Bernd, Ing., Niederschmiedeberg.
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