HRB 13116: SAW COMPONENTS Dresden GmbH, Dresden, Manfred-von-Ardenne-Ring 7, 01099 Dresden. Einzelprokura: Birkholz, Frieder, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13116: SAW COMPONENTS Dresden GmbH, Dresden, Manfred-von-Ardenne-Ring 7, 01099 Dresden. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Zietzschmann, Steffen, Priestewitz OT Gävernitz, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kannbley, Rüdiger, Dipl.-Ing., Potsdam.
HRB 13116:SAW COMPONENTS Dresden GmbH, Dresden, Manfred-von-Ardenne-Ring 7, 01099 Dresden.Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme einen Teil ihres Vermögens gemäß Spaltungsvertrag vom 19.08.2014 auf die Kannbley Management GmbH mit dem Sitz in Wachau (Amtsgericht Dresden, HRB 33603) übertragen. Die Gesellschaft hat ferner im Wege der Abspaltung zur Aufnahme einen Teil ihres Vermögens gemäß Spaltungsvertrag vom 19.08.2014 auf die SGZ GmbH Management & Technologie mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 33604) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
SAW COMPONENTS Dresden GmbH, Dresden, Manfred-von-Ardenne-Ring 7, 01099 Dresden. Die DREIMANN ERS GmbH ENERGIE & ROHSTOFFSPARENDE SYSTEME mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 28860) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2012 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2012 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.