HRB 24959: SAXEN FROST Aktiengesellschaft, Leipzig, Eythraer Weg 22, 04249 Leipzig. Die Gesellschaft wird durch Abwickler vertreten. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG. Abwickler: Carstens, Sven, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 18.03.2019, AZ: 406 IN 260/10, nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
SAXEN FROST Aktiengesellschaft, Leipzig, Eythraer Weg 22, 04249 Leipzig.Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 01.03.2010, AZ: 406 IN 260/10, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 263 AktG.
SAXEN FROST Aktiengesellschaft, Leipzig, Eythraer Weg 22, 04249 Leipzig.Die Gesellschaft hat am 30.03.2009 im Wege der Nachgründung mit der SBG-Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH einen Vertrag über die Eingehung einer stillen Beteiligung und mit der Agrar-Genossenschaft eG Magdeburg-Nord am 30.03.2009 mit Nachtrag vom 26.08.2009 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung des mit dem Insolvenzverwalter der Fine Food GmbH abgeschlossenen Unternehmenskaufvertrages abgeschlossen. Die Hauptversammlung vom 15.09.2009 und die Sonderversammlung der Vorzugsaktionäre vom 15.09.2009 haben beiden Verträgen zugestimmt.
SAXEN FROST Aktiengesellschaft, Leipzig, Eythraer Weg 22, 04249 Leipzig.Die Hauptversammlung vom 18.05.2009 hat die Zeichnungsfrist bezüglich der am 30.03.2009 beschlossenen Kapitalerhöhung verlängert. Die von der Hauptversammlung vom 30.03.2009 mit Nachtrag vom 18.05.2009 beschlossene Kapitalerhöhung um 500.000,00 EUR ist durchgeführt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.07.2009 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und in § 15 (Aufgaben des Aufsichtsrates, Bildung von Ausschüssen) geändert. Neues Grundkapital: 600.000,00 EUR.
SAXEN FROST Aktiengesellschaft, Leipzig, Eythraer Weg 22, 04249 Leipzig.Die Hauptversammlung vom 18.05.2009 hat die Änderung des § 21 Abs. 2 (Stimmrecht) der Satzung beschlossen.
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