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SAZUMATRAH GmbH & Co. Recycling KG, Berlin (HRA 30833) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Buchholzer Str. 62 - 65
13156 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 30833
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die SAZUMATRAH GmbH & Co. Recycling KG aus Berlin war im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRA 30833 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die SAZUMATRAH GmbH & Co. Recycling KG ihren Standort nicht geändert. Die SAZUMATRAH GmbH & Co. Recycling KG wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 24.12.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 23.12.2020
Veränderung

HRA 30833 B: SAZUMATRAH GmbH & Co. Recycling KG, Berlin, Buchholzer Str. 62-65, 13156 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Andreas Berg Entsorgungs-, Abbruch- und Erdbaugesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 34019 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Calendar 24.08.2017
Veränderung

HRA 30833 B: SAZUMATRAH GmbH & Co. Recycling KG, Berlin, Buchholzer Str. 62-65, 13156 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die SAZUMATRAH GmbH & Co. Baustoffrecycling Berlin KG, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 80835 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.