HRA 737416: SB PreZero GmbH & Co. KG, Neckarsulm, Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarsulm. Firma geändert; nun: SB PreZero KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Tau-Stiftung, Dresden (Stiftungsverzeichnis Landesdirektion Sachsen 20-2245/636), Stets einzelvertretungsberechtigt. Sie und die jeweiligen Mitglieder ihres Vorstands sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: PVG Geschäftsführungs-KG, Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRA 104759), von der Vertretung ausgeschlossen. Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: SB PreZero Verwaltungs-GmbH, Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 775321), von der Vertretung ausgeschlossen.
HRA 737416: SB PreZero GmbH & Co. KG, Neckarsulm, Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarsulm. (Die Beteiligung an Unternehmen, insbesondere an Unternehmen der Schwarz Gruppe, sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für die Schwarz Gruppe, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarsulm. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: SB PreZero Verwaltungs-GmbH, Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 775321), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Kommanditanteils an der PreZero Stiftung & Co. KG mit Sitz in Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRA 734783) aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft unter der Firma "SB Dienstleistung KG", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRA 721997) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 08.12.2020 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.