SB-Backwarenvertriebs GmbH, München (Hans-Böckler-Str. 28, 80995 München). Die Verschmelzung wurde am 22.08.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 149840).
SB-Backwarenvertriebs GmbH, München (Hans-Böckler-Str. 28, 80995 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Megusta Enterprise GmbH mit dem Sitz in MÜnchen (Amtsgericht München HRB 153449) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SB-Backwarenvertriebs GmbH, München (Hans-Böckler-Str. 28, 80995 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2005. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Backwaren, Getränken und anderen Lebensmitteln sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Rommel, Christian, München, * ‒.‒.‒‒. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist (auch) der Bayerische Staatsanzeiger.