SBE GmbH & Co. KG, Volkach, Schönbornstraße 35, 97332 Volkach. Firma und Sitz geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: SBE Verwaltungs-GmbH, Volkach (AG Würzburg HRB 1058).
Karl Wander GmbH & Co KG, Helmstadt, Würzburger Straße 58, 97264 Helmstadt. Firma geändert, nun: SBE GmbH & Co. KG. Sitz verlegt, nun: Volkach. Geschäftsanschrift: Schönbornstraße 35, 97332 Volkach. Die SBE GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Volkach (Amtsgericht Würzburg HRA 6320) und die SBE Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Volkach (Amtsgericht Würzburg HRB 10389) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SBE GmbH & Co. KG, Volkach, Am Kapellenberg 6, 97332 Volkach-StT Gaibach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Karl Wander GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Helmstadt (Amtsgericht Würzburg HRA 1428) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Karl Wander GmbH & Co KG, Helmstadt, Würzburger Straße 58, 97264 Helmstadt. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 07.11.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.11.2013 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 07.11.2013 Teile des Vermögens von der Karl Wander GmbH Ziegel- und Sägewerk mit dem Sitz in Helmstadt (Amtsgericht Würzburg HRB 3559) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Karl Wander GmbH & Co KG, Helmstadt, Würzburger Straße 58, 97264 Helmstadt. Prokura erloschen: Wander, Karl, Helmstadt, * ‒.‒.‒‒.
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