HRB 6421: SBE-Logistik GmbH, Pegnitz, Norisstraße 2, 91257 Pegnitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 01.04.2019 (Az. IN 23/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 6421: SBE-Logistik GmbH, Pegnitz, Norisstraße 2, 91257 Pegnitz. Die Ausgliederung wurde am 22.07.2016 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRA 3899).
HRB 6421: SBE-Logistik GmbH, Pegnitz, Norisstraße 2, 91257 Pegnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 5.7.2016. Geschäftsanschrift: Norisstraße 2, 91257 Pegnitz. Gegenstand des Unternehmens: ist der Handel mit Arzneimitteln und Medizinprodukten und damit zusammenhängende Tätigkeiten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eheim, Sven, Pegnitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen SBE-Logistik e.K., mit dem Sitz in Pegnitz (Amtsgericht Bayreuth HRA 3899). Die Ausgliederung wird mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.