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c)
Von Amts wegen berichtigt
1.
Zweckder Gesellschaft ist es, die
Berufsausbildung, die berufliche
Fortbildung und Umschulung zu fördern, als
Träger von Aus-, Fort- und
Weiterbildungsmaßnamen aufzutreten und
als Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege
notleidende und gefährdete Menschen im
Sinne des § 53 AO, die keine Arbeit finden
können, zu unterstützen.
2.
Die Satzungszwecke werden verwirklicht
insbesondere durch die Integration von
gesellschaftlichen Gruppen in das
Berufsleben und den Arbeitsmarkt. Die
Gesellschaft verwirklicht ihre
wohlfahrtspflegerischen Zwecke durch die
Sorge für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die
ihren Lebensunterhalt und ihre
Eingliederung in Arbeit nicht aus eigenen
Mitteln und Kräften sichern können. Zu
ihren Aufgaben gehört auch die Vermittlung
und Schaffung im Interesse der
Allgemeinheit liegender, zusätzlicher
Arbeitsgelegenheiten, die Betreuung von
Arbeitssuchenden und der mit ihnen in
Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
sowie die Erbringung sonstiger Leistungen
zur Eingliederung Erwerbsfähiger in
reguläre Beschäftigung und
Gemeinwohlarbeit. Die Gesellschaft kann
als Träger der Jugendhilfe auftreten.
3.
Die Satzungszwecke werden außerdem
verwirklicht durch die Zusammenarbeit mit
staatlichen Institutionen, den Trägern der
öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege,
Schulen und Verbänden sowie der
Wirtschaft in allen Fragen der beruflichen
Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und
Integration in das Arbeitsleben sowie durch
die Förderung der Hilfe für politisch,
rassisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; ebenso durch die Förderung des
Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und
Katastrophenopfer sowie die Förderung des
Suchdienstes für Vermisste.
4.
Die Gesellschaft verfolgt ihre
steuerbegünstigten Zwecke mittels der
Tätigkeiten nach Absatz 2 und 3 auch
durch planmäßiges Zusammenwirken mit
der Stiftung Bildung und Handwerk sowie
der steuerbegünstigten GmbH's, deren
alleiniger oder Mehrheitsgesellschafter die
Stiftung ist (§ 57 Abs. 3 AO). Im Rahmen
dieses Zusammenwirkens zur
gemeinsamen Nutzung von räumlichen,
sachlichen und personellen Ressourcen
können auch Dienstleistungen
(Buchführung, Lohn- und
Gehaltsabrechnungen etc.), (Büromaterial-)
Warenlieferungen und
Nutzungsüberlassungen (von
Räumlichkeiten) erbracht oder empfangen
werden.
5.
Dei Gesellschaft verfolgt ihre
steuerbegünstigten Zwecke im Rahmen der
Tätigkeiten nach Absatz 2 und 3 auch
durch die Zuwendung von Mitteln im Sinne
des § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch andere
Körperschaften oder juristische Personen
des öffentlichen Rechts (auch mittels
Nutzungsüberlassungen, Warenlieferungen
und der Erbringung von Dienstleistungen).
Die Zuwendung von Mitteln an eine
beschränkt oder unbeschränkt
steuerpflichtige Körperschaft des privaten
Rechts setzt voraus, dass diese selbst
steuerbegünstigt ist.
6.
Sie kann Zweigniederlassungen errichten.
7.
Sie kann als Träger der Jugendhilfe
auftreten.
8.
Sie kann als Träger von Kindertagesstätten,
Horten, Kindergärten,
Großtagespflegestellen und
Familienzentren auftreten.
9.
Ausschüttungen des Gewinns und sonstige
Zuwendungen an die alleinige
Gesellschafterin, die steuerbegünstigte
Stiftung Bildung und Handwerk, sind zur
Förderung von deren steuerbegünstigten
Tätigkeiten nach Maßgabe des § 58 Nr. 1
AO unschädlich. |
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a)
05.12.2025
Kreifels |
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Prokura erloschen:
Brüggert, Stefan, Bochum, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Stein, Franz, Essen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.10.2025
Lutze |
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Einzelprokura:
Klaus, Dominik, Gladbeck, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Gade, Frank, Castrop-Rauxel, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.04.2025
Lutze |
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c)
1.
Zweckder Gesellschaft ist es, die
Berufsausbildung, die berufliche
Fortbildung und Umschulung zu fördern, als
Träger von Aus-, Fort- und
Weiterbildungsmaßnamen aufzutreten und
als Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege
notleidende und gefährdete Menschen im
Sinne des § 53 AO, die keine Arbeit finden
können, zu unterstützen.
2.
Die Satzungszwecke werden verwirklicht
insbesondere durch die Integration von
gesellschaftlichen Gruppen in das
Berufsleben und den Arbeitsmarkt. Die
Gesellschaft verwirklicht ihre
wohlfahrtspflegerischen Zwecke durch die
Sorge für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die
ihren Lebensunterhalt und ihre
Eingliederung in Arbeit nicht aus eigenen
Mitteln und Kräften sichern können. Zu
ihren Aufgaben gehört auch die Vermittlung
und Schaffung im Interesse der
Allgemeinheit liegender, zusätzlicher
Arbeitsgelegenheiten, die Betreuung von
Arbeitssuchenden und der mit ihnen in
Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
sowie die Erbringung sonstiger Leistungen
zur Eingliederung Erwerbsfähiger in
reguläre Beschäftigung und
Gemeinwohlarbeit. Die Gesellschaft kann
als Träger der Jugendhilfe auftreten.
3.
Die Satzungszwecke werden außerdem
verwirklicht durch die Zusammenarbeit mit
staatlichen Institutionen, den Trägern der
öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege,
Schulen und Verbänden sowie der
Wirtschaft in allen Fragen der beruflichen
Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und
Integration in das Arbeitsleben sowie durch
die Förderung der Hilfe für politisch,
rassisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; ebenso durch die Förderung des
Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und
Katastrophenopfer sowie die Förderung des
Suchdienstes für Vermisste.
4.
Die Gesellschaft verfolgt ihre
steuerbegünstigten Zwecke mittels der
Tätigkeiten nach Absatz 2 und 3 auch
durch planmäßiges Zusammenwirken mit
der Stiftung Bildung und Handwerk sowie
der steuerbegünstigten GmbH's, deren
alleiniger oder Mehrheitsgesellschafter die
Stiftung ist (§ 57 Abs. 3 AO). Im Rahmen
dieses Zusammenwirkens zur
gemeinsamen Nutzung von räumlichen,
sachlichen und personellen Ressourcen
können auch Dienstleistungen
(Buchführung, Lohn- und
Gehaltsabrechnungen etc.), (Büromaterial-)
Warenlieferungen und
Nutzungsüberlassungen (von
Räumlichkeiten) erbracht oder empfangen
werden.
5.
Dei Gesellschaft verfolgt ihre
steuerbegünstigten Zwecke im Rahmen der
Tätigkeiten nach Absatz 2 und 3 auch
durch die Zuwendung von Mitteln im Sinne
des § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch andere
Körperschaften oder juristische Personen
des öffentlichen Rechts (auch mittels
Nutzungsüberlassungen, Warenlieferungen
und der Erbringung von Dienstleistungen).
Die Zuwendung von Mitteln an eine
beschränkt oder unbeschränkt
steuerpflichtige Körperschaft des privaten
Rechts setzt voraus, dass diese selbst
steuerbegünstigt ist.
6.
Sie kann Zweigniederlassungen errichten.
7.
Sie kann als Träger der Jugendhilfe
auftreten.
8.
Sie kann als Träger von Kindertagesstätten,
Horten, Kindergärten,
Großtagespflegestellen und
Familienzentren auftreten. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr in § 2
(Zweck der Gesellschaft) die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
29.10.2024
Kreifels |
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Einzelprokura:
Foltin, Markus, Wülfrath, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.07.2023
Vollmer |