Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Forum des Handwerks 1, 33098 Paderborn |
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a)
06.01.2023
Brand |
HRB 7513: SBH-Verwaltungsgesellschaft mbH, Paderborn, Waldenburger Str. 19, 33098 Paderborn. Nicht mehr Geschäftsführer: Tack, Josef, Salzkotten, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7513:SBH-Verwaltungsgesellschaft mbH, Paderborn, Waldenburger Str. 19, 33098 Paderborn.Bestellt als Geschäftsführer: Vogt, Jochen, Brakel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
SBH-Verwaltungsgesellschaft mbH, Paderborn, Waldenburger Str. 19, 33098 Paderborn. Bestellt als Geschäftsführer: Tack, Josef, Salzkotten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Vogt, Jochen, Brakel, * ‒.‒.‒‒.
SBH-Verwaltungsgesellschaft mbH, Paderborn, Waldenburger Str. 19, 33098 Paderborn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.02.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.02.2012 mit der GAB - Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 7421) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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