HRB 505441: SBI GmbH, Zella-Mehlis, Papiermühle, 98554 Benshausen. Geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Happ, Andreas, Zella-Mehlis, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
SBI GmbH, Benshausen, Papiermühle, 98554 Benshausen. Von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Happ, Andreas, Benshausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
SBI GmbH, Benshausen, Papiermühle, 98554 Benshausen. Bestellt: Geschäftsführer: Happ, Andreas, Benshausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführerin: Happ, Monika, Zella-Mehlis, * ‒.‒.‒‒.
SBI GmbH, Benshausen, Papiermühle, 98554 Benshausen.Bekanntmachung gem. § 122d Absatz 1 Satz 2 UmwG: Zum Register ein Verschmelzungsplan vom 28.05.2010 eingereicht worden, nach dem die Suedthueringer Bau- und Immobilienservice Ltd. mit Sitz in Berkshire/Großbritannien (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 05326542) als übertragender Rechtsträger grenzüberschreitend mit der SBI GmbH mit Sitz in Benshausen (AG Jena, HRB 505441) verschmolzen werden soll. Wegen des weiteren Inhaltes des Entwurfes wird auf die zum Register eingereichten Unterlagen Bezug genommen.Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Südthüringer Bau- und Immobilienservice Limited auf die SBI GmbH die folgenden Rechte zu: Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (SBI GmbH) können gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Jena ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der SBI GmbH unter deren Geschäftsanschrift Papiermühle in 98554 Benshausen geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubiger, die im falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheit zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden SBI GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Suedthueringer Bau- und Immobilienservice Limited) kann gem. Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der SBI GmbH, Frau Monika Happ, Papiermühle, 98554 Benshausen, angefordert werden.
SBI GmbH, Benshausen, Papiermühle, 98554 Benshausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.04.2010. Geschäftsanschrift: Papiermühle, 98554 Benshausen. Gegenstand des Unternehmens: Betreiben eines Baugeschäfts. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführerin: Happ, Monika, Zella-Mehlis, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.