SBI System- und Anwendungs-Beratung für Informationstechnologie Jena GmbH, Jena (Fischergasse 10, 07743 Jena). Die Verschmelzung wurde am 12.06.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 113241).
SBI System- und Anwendungs-Beratung für Informationstechnologie Jena GmbH, Jena (Fischergasse 10, 07743 Jena). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von dem selben Tag mit der Siemens Business Services Management GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 113241) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.