HRB 143472 B: SBKK Investment und Verwaltung GmbH, Berlin, Erich-Weinert-Straße 137, 10409 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Erich-Weinert-Straße 137, 10409 Berlin
HRB 143472 B: SBKK Investment und Verwaltung GmbH, Berlin, Heinrich-Roller-Straße 26, 10405 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Schröder, Jörg, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Änderung zu Nr. 2: Liquidator: Behrendt, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Kunzendorf, Christian; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 143472 B: SBKK Investment und Verwaltung GmbH, Berlin, Heinrich-Roller-Straße 26, 10405 Berlin. Geschäftsführer: 2. Behrendt, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 143472 B: SBKK Investment und Verwaltung GmbH, Berlin, Heinrich-Roller-Straße 26, 10405 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Heinrich-Roller-Straße 26, 10405 Berlin
HRB 143472 B: SBKK Investment und Verwaltung GmbH, Berlin, Perleberger Straße 29, 10559 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die moving Treptower Straße 91 GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 132138) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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