HRB 170237 B: SBL Schalungstechnik GmbH, Berlin, Triftstraße 21 B, 16348 Wandlitz. Rechtsverhaeltnis: Der mit der ULMA Betonschalungen und Gerüste GmbH bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 13.05.2016 ist durch die Verschmelzung erloschen. Die Verschmelzung ist mit der am 10.10.2018 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Offenbach am Main, 34932) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Firma ist erloschen.
HRB 170237 B: SBL Schalungstechnik GmbH, Berlin, Triftstraße 21 B, 16348 Wandlitz. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die ULMA Betonschalungen und Gerüste GmbH mit Sitz in Rödermark (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 34932) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 170237 B: SBL Schalungstechnik GmbH, Berlin, Triftstraße 21 B, 16348 Wandlitz. Sitz / Zweigniederlassung: Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsanschrift: Triftstraße 21 B, 16348 Wandlitz
HRB 170237 B: SBL Schalungstechnik GmbH, Berlin, Triftstraße 21, 16348 Wandlitz. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Triftstraße 21, 16348 Wandlitz
HRB 170237 B: SBL Schalungstechnik GmbH, Berlin, Wittestraße 30 K, 13509 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 13.05.2016 mit der ULMA Betonschalungen und Gerüste GmbH mit Sitz in Rödermark (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 34932), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 13.05.2016 zugestimmt hat.
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