HRA 704143: SBV Immobilienverwaltung am Marktplatz GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Kaiserstr. 223, 76133 Karlsruhe. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Beteiligungsgesellschaft der Sparkasse Karlsruhe Ettlingen mit beschränkter Haftung, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 707264). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 704143:SBV Immobilienverwaltung am Marktplatz GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Kaiserstr. 223, 76133 Karlsruhe.Der zwischen der Gesellschaft und der "Sparkasse Karlsruhe Ettlingen", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 104513) am 28.11.2005 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
SBV Immobilienverwaltung am Marktplatz GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Kaiserstr. 223, 76133 Karlsruhe. (Die Verwaltung und Bewirtschaftung von gewerblichen Gebäuden.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kaiserstr. 223, 76133 Karlsruhe. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Beteiligungsgesellschaft der Sparkasse Ettlingen mbH, Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 707264). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SBV Immobilienverwaltung am Marktplatz GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Manheim HRB 108490) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Gesellschaft hat am 28.11.2005 einen Gewinnabführungsvertrag mit der Sparkasse Karlsruhe, jetzt Sparkasse Karlsruhe Ettlingen in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 104513) geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.