HRB 16253: SC-Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH, Chemnitz, Bahnhofstr. 51, 09111 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um -1.427.250,00 EUR auf 7.222.750,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 7.222.750,00 EUR.
HRB 16253: SC-Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH, Chemnitz, Bahnhofstr. 51, 09111 Chemnitz. Einzelprokura: Dörffel, Thomas, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16253: SC-Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH, Chemnitz, Bahnhofstr. 51, 09111 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nitschke, Jörg, Marienberg OT Niederlauterstein, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16253: SC-Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH, Chemnitz, Bahnhofstr. 51, 09111 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 3.250.000,00 EUR auf 8.650.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Sparkassen-Kapitalbeteiligungs-Fonds Erzgebirge GmbH mit dem Sitz in Marienberg und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere wurden geändert: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Stammkapital und Stammeinlagen). Neuer Gegenstand: Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im Sinne von § 1a Abs. 3 UBGG. Kapitalbeteiligungen dürfen ausschließlich eingegangen werden an kleinen und mittelständischen Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Gewährträgergebiet eines der Gesellschafter haben oder dort mit einer Tochtergesellschaft, einer Niederlassung oder einem Betriebsteil die Hauptaktivitäten betreiben, für die die Verwendung der Beteiligung vereinbart wird. Die Gesellschaft ist integrierte Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des § 7 Abs. 6 UBGG. Neues Stammkapital: 8.650.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Nitschke, Jörg, Marienberg OT Niederlauterstein, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16253: SC-Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH, Chemnitz, Bahnhofstr. 51, 09111 Chemnitz. Die Sparkassen-Kapitalbeteiligungs-Fonds Erzgebirge GmbH mit dem Sitz in Marienberg (Amtsgericht Chemnitz 17212) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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