SCANIA Vertrieb und Service GmbH, Unterschleißheim, Landkreis München (August-Horch-Straße 10, 56070 Koblenz). Die Verschmelzung wurde am 24.09.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Koblenz HRB 20490).
SCANIA Vertrieb und Service GmbH, Unterschleißheim, Landkreis München (August-Horch-Straße 10, 56070 Koblenz). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.02.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "SCANIA Vertrieb und Service GmbH" mit dem Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 20490) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SCANIA Vertrieb und Service GmbH, Unterschleißheim, Landkreis München (Ingolstädter Straße 40, 85716 Unterschleißheim). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 05.10.1995 mit der SCANIA DEUTSCHLAND Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 532) ist durch Kündigung zum 31.12.2006 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.