SCHENKER AIR TRANSPORT Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kelsterbach (Langer Kornweg 24 E, 65451 Kelsterbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schenker Aktiengesellschaft am 08.03.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SCHENKER AIR TRANSPORT Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kelsterbach (Langer Kornweg 24 E, 65451 Kelsterbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2011 mit der Schenker Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 17474) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.