HRA 514: SCHERDEL Wiesauplast GmbH & Co. KG, Wiesau, Am Industriepark 1, 95676 Wiesau. Prokura erloschen: Strobl, Harald Hans-Georg, Altenstadt, * ‒.‒.‒‒.
HRA 514: SCHERDEL Wiesauplast GmbH & Co. KG, Wiesau, Am Industriepark 1, 95676 Wiesau. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Personendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: SCHERDEL Wiesauplast Verwaltungs GmbH, Wiesau (Amtsgericht Weiden i.d.OPf. HRB 403).
HRA 514: Wiesauplast GmbH & Co. KG, Wiesau, Am Industriepark 1, 95676 Wiesau. Firma geändert, nun: SCHERDEL Wiesauplast GmbH & Co. KG.
Wiesauplast GmbH & Co. KG, Wiesau, Am Industriepark 1, 95676 Wiesau. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: Wiesauplast Verwaltungs GmbH, Wiesau (Amtsgericht Weiden i.d.OPf. HRB 403). Prokura erloschen: Matissek, Holger, Steinau an der Straße, * ‒.‒.‒‒.
Wiesauplast Kunststoff und Formenbau GmbH & Co. KG, Wiesau, Am Industriepark 1, 95676 Wiesau. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 13.06. 2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2013 und Gesellschaftsvertrag vom 13. 06. 2013 der übernehmenden Gesellschaft den gesamten operativen Geschäftsbetrieb mit Ausnahme der in § 4 des Ausgliederungsplan bezeichneten Vermögensgegenstände auf die neu gegründete Wiesauplast Deutschland GmbH & Co.KG. mit dem Sitz in Wiesau (Amtsgericht Weiden i.d.OPf. HRA 2519) übertragen. Die Ausgliederung wurde am 24. 06. 2013 beim übernehmenden Rechtsträger eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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