SCHLOSSBRAUEREI NEUNKIRCHEN GRUNDSTÜCKSVERWERTUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG., Neunkirchen (Büchelstraße 5-7, 66538 Neunkirchen-Saar). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.08.2008 mit der Schlossbrauerei Neunkirchen GmbH mit Sitz in Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 91011) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
66538 Neunkirchen
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Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH & Co. KG