SCHMOLZ + BICKENBACH GUSS GmbH & Co. KG, Krefeld, (Hülser Straße 810, 47803 Krefeld).Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Krefeld HRB 12085) am 03.09.2008 wirksam geworden.
SCHMOLZ + BICKENBACH GUSS GmbH & Co. KG, Krefeld (Hülser Straße 810, 47803 Krefeld). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 im Wege des Formwechsels in die SCHMOLZ + BICKENBACH GUSS GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, 40 AR 385/2008) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.