SCHNITZELMASTER AG, Wurmannsquick, (Straß 2a, 84329 Wurmannsquick).Die Hauptversammlung vom 10.02.2009 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "SCHNITZELMASTER GmbH" mit dem Sitz in Wurmannsquick (Amtsgericht Landshut, HRB 7751) beschlossen. Der Formwechsel wurde heute in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht, HRB 7751). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SCHNITZELMASTER AG, Wurmannsquick (Straß 2a, 84329 Wurmannsquick). Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Oswald, Andreas, Wurmannsquick, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt: Vorstand: Kindermann, Martina, Wurmannsquick, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
SCHNITZELMASTER AG, Wurmannsquick (Straß 2 a, 84329 Wurmannsquick). Ausgeschieden: Vorstand: Kindermann, Franz, Wurmannsquick, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Oswald, Andreas, Wurmannsquick, * ‒.‒.‒‒.
SCHNITZELMASTER AG, Wurmannsquick (Straß 2 a, 84329 WurmannsquickSCHNITZELMASTER AG, Wurmannsquick (Straß 2 a, 84329 Wurmannsquick). Die Hauptversammlung vom 07.08.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR, die Änderung des § 5 Abs.1 (Grundkapital) und die Änderung des § 5 Abs. 6 (genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Die 10.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien werden zum Betrag von EUR 5,00 pro Aktie ausgegeben. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 100.000,00 EUR. Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 07.08.2006 ermächtigt, bis zum 07.08.2011 das Grundkapital um einen Nennbetrag von bis zu 50.000 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen auf höchstens 150.000 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2006/I).