SCHOLZ & FRIENDS Group GmbH, Hamburg (Am Sandtorkai 76, 20457 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SCHOLZ & FRIENDS AG am 20.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SCHOLZ & FRIENDS Group GmbH, Hamburg (Am Sandtorkai 76, 20457 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.07.2006 mit der SCHOLZ & FRIENDS AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 74085 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.