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SCHOTT GLAS Mainz Grundstücks- GmbH & Co. KG, Mainz (HRA 4064)

Firmendaten

Anschrift
Hattenbergstr. 10
55122 Mainz
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06131/660
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.schott.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 4064
Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Keywords
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Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die SCHOTT GLAS Mainz Grundstücks- GmbH & Co. KG aus Mainz ist im Handelsregister Mainz unter der Nummer HRA 4064 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die SCHOTT GLAS Mainz Grundstücks- GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die SCHOTT GLAS Mainz Grundstücks- GmbH & Co. KG weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.05.2020)

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Registermeldungen 4

Calendar 10.06.2011
Veränderung

SCHOTT GLAS Mainz Grundstücks- GmbH & Co. KG, Mainz, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Maribo Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz (Mainz HRB 6794).

Calendar 12.05.2011
Veränderung

SCHOTT GLAS Mainz Grundstücks- GmbH & Co. KG, Mainz, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Maribo Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 6794). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.04.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.04.2011 mit der Maribo Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 3513) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 21.12.2009
Veränderung

SCHOTT GLAS Mainz Grundstücks- GmbH & Co. KG, Mainz, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz.Infolge Verschmelzung auf die Schott Glaswerke Service GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 4680) ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Panasch Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 5749).

Calendar 28.09.2009
Veränderung

SCHOTT GLAS Mainz Grundstücks- GmbH & Co. KG, Mainz, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz.Geschäftsanschrift: Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz. Persönlich haftender Gesellschafter: Panasch Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz (Mainz B 5749), einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2009 mit der Panasch Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 3395) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 4

10.06.2011
Entscheideränderung

Austritt
Maribo Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Persönlich haftender Gesellschafter

12.05.2011
Entscheideränderung

Eintritt
Maribo Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Persönlich haftender Gesellschafter

21.12.2009
Entscheideränderung

Austritt
Panasch Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Persönlich haftender Gesellschafter

28.09.2009
Entscheideränderung

Eintritt
Panasch Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Persönlich haftender Gesellschafter