SCHOTT GLAS Mainz Grundstücks- GmbH & Co. KG, Mainz, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Maribo Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz (Mainz HRB 6794).
SCHOTT GLAS Mainz Grundstücks- GmbH & Co. KG, Mainz, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Maribo Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 6794). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.04.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.04.2011 mit der Maribo Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 3513) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SCHOTT GLAS Mainz Grundstücks- GmbH & Co. KG, Mainz, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz.Infolge Verschmelzung auf die Schott Glaswerke Service GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 4680) ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Panasch Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 5749).
SCHOTT GLAS Mainz Grundstücks- GmbH & Co. KG, Mainz, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz.Geschäftsanschrift: Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz. Persönlich haftender Gesellschafter: Panasch Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz (Mainz B 5749), einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2009 mit der Panasch Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 3395) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.