SCHOTT Pharmaceutical Packaging GmbH, Mainz, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.07.2011 mit der Schott Glaswerke Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 4873) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der am 6./19. März 2009 mit der SCHOTT AG (Amtsgericht Mainz HRB 8555) als herrschender Gesellschaft abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist beendet. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55122 Mainz
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Stammkapital: h: 2.500.000,00 EUR oder mehr
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH